Beitragsordnung
(1) Alle Vereinsmitglieder zahlen einen Mitgliedsbeitrag. Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich erhoben.
(2) Die Mitgliedsbeiträge werden jeweils bis spätestens zum 30. Juni eines Jahres fällig.
(3) Die jährlichen Beiträge werden wie folgt festgelegt
(a) Einzelmitglieder € 40,00
(b) Juniormitglieder bis zu 28 Jahren und Studenten € 15,00
(c) minderjährige Mitglieder beitragsfrei
(d) Korporative Mitglieder min. € 120,00.
(4) Die Beitragsordnung tritt zum 1.1.2026 in Kraft.
Beschlossen durch die Mitgliederversammlung
Hamburg, den 29.04.2025
Sie können die Beitragsordnung auch hier herunterladen:
Beitragsordnung 2025.pdf
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